Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos Die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos bietet im eigenen Namen und Rechnung, Werbefunkaufträge und Bannerwerbung unter Anwendung folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen an:

1. Werbekundenauftrag im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos über die Sendung von Werbespots innerhalb der verfügbaren und hierfür vom Sender vorgesehenen Sendezeit. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung gegenüber der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos nicht geltend gemacht werden.

2. Werbefunkaufträge und Bannerwerbung werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos verbindlich. Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der Schriftform. Die minimale Spotlänge pro Einzelkunde beträgt 30 Sekunden. Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behält sich der Sender vor, Sendeunterlagen - auch einzelne Werbespots - nach einheitlichen Grundsätzen, z.B. wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholung oder ihrer technischen Qualität zurückzuweisen; die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

3. Die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos bestätigt jeweils nur die Sendestunde und nicht den Werbeblock.

4. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Einhaltung oder eine bestimmte Reihenfolge nicht gegeben werden. Kann ein Auftrag aus Gründen des Programms (Naturkatastrophen, Terroranschläge o.ä.) zum vorgesehenen Sendetermin nicht ausgestrahlt werden oder fällt er infolge technischer Störung oder durch eine Betriebsunterbrechung aus, wird er nach Möglichkeit vorverlegt oder nachgeholt. Zur Vorverlegung oder Nachholung bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche Verschiebung; als unerheblich gilt insbesondere eine Verschiebung am gleichen Tag. In den genannten Fällen ist die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5. Die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos gewährleistet die technisch einwandfreie Ausstrahlung der in Auftrag gegebenen Hörfunkwerbung. Die vereinbarte Sendezeit wird soweit möglich und nach Maßgabe von Ziffer 4. eingehalten. Im Falle eines Mangels oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat der Auftraggeber lediglich Anspruch auf Wiederholung der Ausstrahlung. Die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos übernimmt darüber hinaus keinerlei Gewähr. Schadenersatzansprüche wegen der Nichtaustrahlung oder der mangelhaften Ausstrahlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Verspätete Reklamationen werden nicht berücksichtigt.

6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sendefähigen Unterlagen bis spätestens 3 Werktage vor der Erstausstrahlung dem Sender zur Verfügung zu stellen, Abweichungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nur unvollständig nach, behält die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ohne zur Sendung verpflichtet zu sein. Es werden benötigt: Einschaltplan, CD, MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu (analog)) per E-Mail (info@mixmania- radio.com), Angaben über Spotlänge, den Kunden, das Produkt sowie GEMA-Angaben: Komponist und Produzent, Musikdauer in Sekunden, ggf. Titel (fehlen diese Angaben, enthält der Spot keine GEMA-pflichtige Musik). Von den Texten muss eine schriftliche Kopie mitgeliefert werden. Der Auftraggeber bestätigt, über sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie über sämtliche weitere Rechte in dem für die Ausstrahlung des Werbespots erforderlichen Umfang zu verfügen. Er übernimmt die Haftung für den Inhalt seiner Werbesendungen und stellt die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos, die Sender bzw. die Programmanbieter von Ansprüchen Dritter, insbesondere wegen Urheberrechts- und/oder Wettbewerbsverletzungen frei. Wird dennoch die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos oder die Sender bzw. der Programmanbieter wegen des Inhaltes von Werbesendungen von Dritten in Anspruch genommen, so haftet der Auftraggeber für jeglichen der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos daraus entstandenen Schaden. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Abrechnung mit der GEMA notwendigen Angaben mitzuteilen.
Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet oder falsch gegengezeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt werden. Bei fernmündlich oder fernschriftlich übermittelten Texten liegt das Risiko für etwaige Fehler bei der Durchsage beim Auftraggeber. Der Sender ist nicht zur unbegrenzten Archivierung oder Aufbewahrung der Sendeunterlagen verpflichtet. Spätestens 3 Monate nach der letzten Ausstrahlung ist die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos berechtigt, die Sendeunterlagen zu vernichten. Unterlagen, die nicht Eigentum der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos sind, lagern auf Gefahr des Eigentümers. Die Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen des Auftraggebers.

7. Aufträge werden grundsätzlich als für den Kunden verpflichtende Festaufträge angenommen. In besonders begründeten Fällen kann die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos sich mit einer Stornierung einverstanden erklären, wenn ein entsprechender Antrag 3 Wochen vor dem ersten Ausstrahlungstermin schriftlich bei der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos eingegangen ist. Stimmt die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos einer Stornierung oder Verschiebung kurzfristig zu, kann sie 50% des stornierten oder verschobenen Auftragswertes in Rechnung stellen. Das Gesamtvolumen bleibt davon unberührt.

8. Abschlüsse werden entsprechend der jeweils gültigen Preisliste innerhalb eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind Sonderwerbeformen und deren Sekundenkontingente sowie Werbeschaltungen zu vergünstigten Konditionen ausgeschlossen. Vertragsjahr ist das Kalenderjahr. Rechnungserstellung erfolgt monatlich. Bei Aufträgen mit einem Volumen von mehr als 5 Werbespots behält sich der Sender vor, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Rechnungen für Werbesendungen, die den Auftragszeitraum einer Woche überschreiten, werden als Sammelrechnung pro Monat nach der letzten Ausstrahlung für den gesamten Kalendermonat erstellt. Sie werden fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden dem Auftraggeber bankübliche Verzugszinsen sowie die Einzugskosten berechnet. Die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos behält sich für diesen Fall vor, die weitere Durchführung des Werbefunkauftrages zurückzustellen sowie den ihr durch die Rückstellung entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) wird auf 3 Bankarbeitstage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos verursacht wurde. Durch die Zurückstellung der Ausstrahlung entsteht dem Auftraggeber kein Ersatzanspruch. Darüber hinaus ist die Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos berechtigt, während oder vor der Laufzeit des Werbefunkauftrages, das Erscheinen des Werbespots oder weiterer Werbespots von der Vorauszahlung der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. Die Spots werden grundsätzlich effektiv abgerechnet, d.h. sollte die Spotlänge nach Erstellung des Auftrages länger als bereits eingebucht sein, werden die entsprechenden Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt für den umgekehrten Fall.

9. Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der geänderten Preisinformation vom Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zurücktreten. Er hat dies jedoch gegenüber der Mixmania Radio Event Media Group - Anastasios Ziliaskopoulos unverzüglich nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich mitzuteilen. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

10. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen T eile unberührt; anstelle des unwirksamen Teils soll eine angemessene Regelung treten, die dem verfolgten Zweck soweit wie möglich entspricht.