Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos
Die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos bietet im eigenen
Namen und Rechnung,
Werbefunkaufträge und
Bannerwerbung unter Anwendung
folgender Allgemeiner
Geschäftsbedingungen an:
1. Werbekundenauftrag im Sinne
dieser AGB ist der Vertrag zwischen
Auftraggeber und der Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos über
die Sendung von Werbespots
innerhalb der verfügbaren und hierfür
vom Sender vorgesehenen Sendezeit.
Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers können bei Vorbehalt
einer Gegenbestätigung gegenüber
der Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos nicht geltend
gemacht werden.
2. Werbefunkaufträge und
Bannerwerbung werden erst nach
schriftlicher Bestätigung durch die
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos verbindlich.
Änderungen und Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls
der Schriftform.
Die minimale Spotlänge pro
Einzelkunde beträgt 30 Sekunden.
Auch bei rechtsverbindlich
angenommenen Aufträgen behält sich
der Sender vor, Sendeunterlagen -
auch einzelne Werbespots - nach
einheitlichen Grundsätzen, z.B. wegen
ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer
Form, häufiger Wiederholung oder
ihrer technischen Qualität
zurückzuweisen; die Gründe der
Ablehnung werden dem Auftraggeber
auf Anfrage mitgeteilt. Hieraus können
keine Ansprüche geltend gemacht
werden.
3. Die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos bestätigt jeweils nur
die Sendestunde und nicht den
Werbeblock.
4. Die vereinbarten Sendezeiten
werden nach Möglichkeit eingehalten,
jedoch kann eine Gewähr für die
Einhaltung oder eine bestimmte
Reihenfolge nicht gegeben werden.
Kann ein Auftrag aus Gründen des
Programms (Naturkatastrophen,
Terroranschläge o.ä.) zum
vorgesehenen Sendetermin nicht
ausgestrahlt werden oder fällt er
infolge technischer Störung oder durch
eine Betriebsunterbrechung aus, wird
er nach Möglichkeit vorverlegt oder
nachgeholt. Zur Vorverlegung oder
Nachholung bedarf es der Zustimmung
des Auftraggebers, es sei denn, es
handelt sich um eine unerhebliche
Verschiebung; als unerheblich gilt
insbesondere eine Verschiebung am
gleichen Tag. In den genannten Fällen
ist die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos auch berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos gewährleistet die
technisch einwandfreie Ausstrahlung
der in Auftrag gegebenen
Hörfunkwerbung. Die vereinbarte
Sendezeit wird soweit möglich und
nach Maßgabe von Ziffer 4.
eingehalten. Im Falle eines Mangels
oder des Ausfalls der Ausstrahlung hat
der Auftraggeber lediglich Anspruch
auf Wiederholung der Ausstrahlung.
Die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos übernimmt darüber
hinaus keinerlei Gewähr.
Schadenersatzansprüche wegen der
Nichtaustrahlung oder der
mangelhaften Ausstrahlung sind
ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz
beruhen. Der Auftraggeber hat Mängel
unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Verspätete Reklamationen werden
nicht berücksichtigt.
6. Der Auftraggeber verpflichtet sich,
die sendefähigen Unterlagen bis
spätestens 3 Werktage vor der
Erstausstrahlung dem Sender zur
Verfügung zu stellen, Abweichungen
bedürfen einer besonderen
Vereinbarung. Kommt er dieser
Verpflichtung nicht oder nur
unvollständig nach, behält die
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos den Anspruch auf
das vereinbarte Entgelt, ohne zur
Sendung verpflichtet zu sein. Es
werden benötigt: Einschaltplan, CD,
MP3- bzw. Wave-Datei (Aussteuerung
der Pegel: -9 dBFS (digital) +6 dBu
(analog)) per E-Mail (info@mixmania-
radio.com), Angaben über Spotlänge,
den Kunden, das Produkt sowie
GEMA-Angaben: Komponist und
Produzent, Musikdauer in Sekunden,
ggf. Titel (fehlen diese Angaben,
enthält der Spot keine GEMA-pflichtige
Musik). Von den Texten muss eine
schriftliche Kopie mitgeliefert werden.
Der Auftraggeber bestätigt, über
sämtliche Urheber- und
Leistungsschutzrechte sowie über
sämtliche weitere Rechte in dem für
die Ausstrahlung des Werbespots
erforderlichen Umfang zu verfügen. Er
übernimmt die Haftung für den Inhalt
seiner Werbesendungen und stellt die
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos, die Sender bzw.
die Programmanbieter von Ansprüchen
Dritter, insbesondere wegen
Urheberrechts- und/oder
Wettbewerbsverletzungen frei.
Wird dennoch die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos oder
die Sender bzw. der
Programmanbieter wegen des Inhaltes
von Werbesendungen von Dritten in
Anspruch genommen, so haftet der
Auftraggeber für jeglichen der
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos daraus
entstandenen Schaden. Des Weiteren
ist der Auftraggeber verpflichtet, die für
die Abrechnung mit der GEMA
notwendigen Angaben
mitzuteilen.
Wenn Werbesendungen
nicht oder falsch zur Ausstrahlung
kommen, weil Unterlagen, Texte oder
Sendebänder verspätet oder falsch
gegengezeichnet zugegangen sind,
kann die vereinbarte Sendezeit in
Rechnung gestellt werden. Bei
fernmündlich oder fernschriftlich
übermittelten Texten liegt das Risiko
für etwaige Fehler bei der Durchsage
beim Auftraggeber. Der Sender ist
nicht zur unbegrenzten Archivierung
oder Aufbewahrung der
Sendeunterlagen verpflichtet.
Spätestens 3 Monate nach der letzten
Ausstrahlung ist die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos
berechtigt, die Sendeunterlagen zu
vernichten. Unterlagen, die nicht
Eigentum der Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos sind, lagern
auf Gefahr des Eigentümers. Die
Rücksendung erfolgt nur auf Verlangen
des Auftraggebers.
7. Aufträge werden grundsätzlich als
für den Kunden verpflichtende
Festaufträge angenommen. In
besonders begründeten Fällen kann
die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos sich mit einer
Stornierung einverstanden erklären,
wenn ein entsprechender Antrag 3
Wochen vor dem ersten
Ausstrahlungstermin schriftlich bei der
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos eingegangen ist.
Stimmt die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos einer
Stornierung oder Verschiebung
kurzfristig zu, kann sie 50% des
stornierten oder verschobenen
Auftragswertes in Rechnung stellen.
Das Gesamtvolumen bleibt davon
unberührt.
8. Abschlüsse werden entsprechend
der jeweils gültigen Preisliste innerhalb
eines Jahres abgewickelt. Hiervon sind
Sonderwerbeformen und deren
Sekundenkontingente sowie
Werbeschaltungen zu vergünstigten
Konditionen ausgeschlossen.
Vertragsjahr ist das Kalenderjahr.
Rechnungserstellung erfolgt monatlich.
Bei Aufträgen mit einem Volumen von
mehr als 5 Werbespots behält sich der
Sender vor, eine Anzahlung in Höhe
von 50% des Gesamtbetrages bei
Auftragserteilung zu verlangen.
Rechnungen für Werbesendungen, die
den Auftragszeitraum einer Woche
überschreiten, werden als
Sammelrechnung pro Monat nach der
letzten Ausstrahlung für den gesamten
Kalendermonat erstellt. Sie werden
fällig netto, ohne Abzug, 14 Tage nach
Rechnungslegung.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung
werden dem Auftraggeber bankübliche
Verzugszinsen sowie die
Einzugskosten berechnet. Die
Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos behält sich für
diesen Fall vor, die weitere
Durchführung des Werbefunkauftrages
zurückzustellen sowie den ihr durch
die Rückstellung entstehenden
Schaden dem Auftraggeber in
Rechnung zu stellen.
Die Frist für die Vorabankündigung
(Pre- Notification) wird auf 3
Bankarbeitstage verkürzt. Der
Auftraggeber sichert zu, für die
Deckung des Kontos zu sorgen.
Kosten, die aufgrund von
Nichteinlösung oder Rückbuchung der
Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten
des Auftraggebers, solange die
Nichteinlösung oder die Rückbuchung
nicht durch die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos verursacht
wurde.
Durch die Zurückstellung der
Ausstrahlung entsteht dem
Auftraggeber kein Ersatzanspruch.
Darüber hinaus ist die Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos
berechtigt, während oder vor der
Laufzeit des Werbefunkauftrages, das
Erscheinen des Werbespots oder
weiterer Werbespots von der
Vorauszahlung der gesamten
Auftragssumme abhängig zu machen.
Die Spots werden grundsätzlich
effektiv abgerechnet, d.h. sollte die
Spotlänge nach Erstellung des
Auftrages länger als bereits eingebucht
sein, werden die entsprechenden
Sekunden nachberechnet. Gleiches gilt
für den umgekehrten Fall.
9. Tarifänderungen werden mindestens
6 Wochen vor Inkrafttreten dem
Auftraggeber bekannt gegeben. Der
Auftraggeber kann in diesem Fall
innerhalb von 2 Wochen nach Zugang
der geänderten Preisinformation vom
Vertrag mit Wirkung für die Zukunft
zurücktreten. Er hat dies jedoch
gegenüber der Mixmania Radio Event Media Group -
Anastasios Ziliaskopoulos
unverzüglich nach Bekanntgabe der
Tarifänderung schriftlich mitzuteilen.
Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste
verlieren alle bisherigen Preislisten ihre
Gültigkeit.
10. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist
Düsseldorf. Sollten einzelne Teile der
vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen T eile
unberührt; anstelle des unwirksamen
Teils soll eine angemessene Regelung
treten, die dem verfolgten Zweck
soweit wie möglich entspricht.